Berufsprüfung für Spezialist/innen im Berufsfeld Schönheit

Die Prüfung im Berufsfeld Schönheit ist eine eidgenössische Berufsprüfung gemäss Art. 28 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (BBG). Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den eidg. Fachausweis.


Die Spezialist/innen im Berufsfeld Schönheit sind ausgewiesene Praxisspezialist/innen in ihrem Praxisgebiet.

Im Rahmen von Kompetenzen bieten sie professionelle Dienstleistungen für Einzelpersonen rund um Haut-, Haar- und Körperbehandlungen. Sie erkennen Hautveränderungen und legen Behandlungsplane fest und überweisen die Kundin/den Kunden gegebenenfalls an einen Arzt/eine Ärztin. Sie übernehmen unternehmerische Tätigkeiten, wie die Führung von Lernenden oder Praktikant/innen, stellen eine umfassende Informationsweitergabe im Team sicher. Sie sind in der Lage den eigenen Arbeitsbereich Ökonomisch und rentabel zu fuhren. Die Spezialist/innen beraten ihre Kundschaft in Bezug auf ökologisch problematische sowie gesundheitsgefährdende Stoffe und kennen die naturkosmetischen Labels sowie konventionelle und naturkosmetische Produkte, Behandlungen und Therapiemethoden. Sie erkennen in ihrem Betrieb Verbesserungspotenziale beim Umweltschutz und setzen entsprechende Massnahmen um. Den täglichen Kundenkontakt und die damit verbundenen Kundenberatungsprozesse gestalten sie auf Basis ihres umfassenden Wissens zur Durchführung von professionellen Kundengesprächen. Sie berücksichtigen psychologische Faktoren der Gesprächsführung, da der Kundenkontakt nicht selten eine sensible Gesprächsführung in einem vertrauensvollen Umfeld erfordert.

Ausbildungsmöglichkeiten, Prüfungsvorbereitung

Über die Prüfungsvorbereitung macht die Prüfungsordnung (PO) keinerlei Vorschriften. Eine erfolgreiche Vorbereitung erfordert jedoch eine systematische und gründliche Ausbildung.

Die Ausbildung wird in allen Sprachregionen angeboten. Es sei darauf hingewiesen, dass die eidgenössische Berufsprüfung kein Abschlussexamen der besuchten Schule ist.